Persönliche Eignung - Eignungsfeststellung
Die persönliche Eignung für den Lehrberuf sowie das Eignungfeststellungsverfahren ist in der Hochschul-Zulassungsverordnung (HZV) geregelt. Das Verfahren zur Eignungsfeststellung wird in zwei große Teilbereiche gegliedert:
1. Überprüfung der grundsätzlichen persönlichen Eignung für den Lehrberuf
- Kenntnis der
deutschen Sprache in Wort und Schrift (pdf)sowie die erforderlichen Sprech- und Stimmleistung - die
musikalisch-rhythmische Eignung (pdf) für die Bachelor-Studien zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen sowie für die Lehrbefähigung ,,Musikerziehung" im Rahmen des Lehramtes für Hauptschulen - die körperlich-motorische Eignung
Hauptschule (pdf) oder
Volks- und Sonderschule (pdf) für die Bachelor-Studien zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen sowie für die Lehrbefähigung "Bewegung und Sport" im Rahmen des Lehramtes für Hauptschulen und für Polytechnische Schulen.
Außer der allgemeinen Universitätsreife (§ 51 Abs. 1 und 2 des Hochschulgesetzes 2005) und der allgemeinen Eignung zum Bachelorstudium gemäß Abs. 1 umfasst die besondere Eignung zum Bachelorstudium für
Lehrämter im Bereich der Berufsbildung noch weitere Anforderungen, die bei den jeweiligen Studiengängen beschrieben sind.
2. Berufsorientierung und allgemeine Eignungsberatung
-
Selbsteinschätzungsinstrumentarien - Orientierungsworkshops
Der halbtägige Orientierungsworkshop dient der ausführlichen Information über Jobchancen, Arbeitplatzbedingungen und Arbeitsplatzanforderungen im Lehrberuf. Die Informationen werden direkt von den Dienstgebern (Stadtschulrat, Schulbehörde) an die Bewerber/innen gegeben. Dort besteht auch die Möglichkeit, alle Fragen zur späteren Berufssituation zu stellen. - Erste schulpraktische Begegnung (Schulbesuche in Volks- Haupt- und Sonderschulen)
Alle Bewerber/innen erhalten die Möglichkeit zu Schulbesuchen in allen Schularten der Pflichtschulen. Die Studienanwärter/innen können in Klassen hospitieren und mittels Beobachtungsbögen ganz gezielte Fragestellungen dokumentieren und später (im Eignungsgespräch) reflektieren. Damit ist gewährleistet, dass die Entscheidung, sich für ein Lehramt einer bestimmten Schulart zu bewerben, auf aktuellen Unterrichtsbeobachtungen aufgebaut werden kann. - Persönliches Eignungsgespräch
Im Rahmen dieses Eignungsgespräches, das die künftigen Studierenden mit speziell ausgebildeten Lehrenden der Pädagogischen Hochschule führen, besteht die Möglichkeit die Schulpraxis zu reflektieren, eigene Vorstellungen über das Berufsbild zu diskutieren und schon vor Studienbeginn sich mit einer konkreten Berufssituation auseinander zu setzen. - Fähigkeiten, die neben den Kenntnissen im Eignungsverfahren beobachtet werden: soziales Verhalten, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Durchhaltevermögen und Entscheidungsfähigkeit, Flexibilität und Auffassungsfähigkeit, Organisation und Planungsfähigkeit.
Die Gesamtergebnisse aus allen Stufen dieses Eignungsverfahrens fließen in die Entscheidung über die Zulassung zum Studium ein. Das Eignungsverfahren dient auch in vielen Fällen dazu, Schwächen im personalen Verhalten zu entdecken, die während des Studiums mittels spezieller Zusatzangebote in Stärken verwandelt werden können. Die Teilergebnisse des Eignungsverfahrens führen zu individuellen Schwerpunktsetzungen bzw. zusätzlichen Angeboten zur Persönlichkeitsentwicklung während des Studiums.Daher ist dieses Verfahren weniger der Ausschließung vom Studium gewidmet, sondern die Basis für einen individuellen Studienverlauf.
Wird ein Studienwerber oder eine Studienwerberin zum Bachelorstudium nicht zugelassen, so erhält er oder sie einen Bescheid mit einer schriftlichen Begründung (§ 25 des Hochschulgesetzes 2005).
