Sie sind hier: Home > Servicestellen > Studienabteilung > Studienabbruch
DeutschEnglishFrancais
1.8.2010 : 0:12

Hinweis

Eine neuerliche Zulassung für das vorzeitig beendete Studium ist durch das Rektorat nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen zulässig.

Studienabbruch (Exmatrikulation)

Wenn Studierende das Studium abbrechen wollen, müssen sie dies im Sekretariat des jeweiligen Instituts schriftlich bekanntgeben. Daraufhin erhalten sie eine Mitteilung betreffend die vorzeitige Beendigung des Studiums (mit der Abgangsbescheinigung) per Post.

Studierende erhalten bei Bedarf ein Studienblatt, auf dem das Abgangsdatum vermerkt ist.

Abgangsbescheinigung

Wollen Studierende ihr Studium an einer anderen Universität fortsetzen, brauchen sie eine Abgangsbescheinigung (Studienzeitbestätigung) der Pädagogischen Hochschule Wien. Diese kann auch zur Vorlage bei bestimmten Behörden (Finanzamt, Sozialversicherung etc.) notwendig sein. Diese Bescheinigung ist in der Studienabteilung erhältlich.

Ist eine Beurlaubung möglich?

Liegen spezielle Gründe für den Abbruch des Studiums vor, wie zum Beispiel

  • Schwangerschaft,
  • Betreuung eigener Kinder und
  • Präsenz- oder Zivildienst

dann kann eine Beurlaubung beantragt werden und der Status "Studierende/r" bleibt erhalten. Die Einzahlung eines allfälligen Studienbeitrages entfällt. Mehr Informationen zur Beurlaubung.