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1.8.2010 : 0:12

Outgoing students

Voraussetzungen

Die "Auswahlkriterien in Bezug auf akademische Qualität" lauten wie folgt:

  • Kein Rückstand im Studienverlauf entsprechend den verordneten Studien-Plänen (inkl. Prüfungen)
  • Notendurchschnitt besser oder gleich "2"

Im Dienst stehende (karrenzierte) LehrerInnen benötigen das Einverständnis des Dienstgebers (Stadtschulrat/Landesschulrat).

Dauer

  • Ein Semester im Rahmen der Mindeststudiendauer, wenn der Auslandsaufenthalt innerhalb des 3. bis 6. Studiensemesters liegt.
  • Zwei Semester ab dem 3. Studiensemester, wenn sich dadurch das Studium um ein Semester verlängert.

Anerkennung

Volle Anerkennung der Auslandsstudien entsprechend dem "Learning agreement" und dem "Transcript of records" gemäß der Richtlinie zur Erasmus-Mobilität im Ausmaß der Workload des entsprechenden Semesters /der entsprechenden Semester lt. Curriculum an der PH Wien.

Partner-Universitäten

Für den APS-Bereich (doc) / Für den BB-Bereich (doc)
(Fehlerhafte Links auf diesen Listen gefunden? Ivo Zopf. Danke!)

Bewerbungen für das Wintersemester 2010/2011:

offen seit 1. März 2010 bis 16. April 2010

Infoveranstaltung:

Infos laufend im Büro für internationale Beziehungen, 4.0.084 (Monika Blaschke, Ivo Zopf)

Noch Fragen?

Sie waren schon im Rahmen von Vorstudien im Ausland und wollen noch ein Semester im Ausland studieren? Sie finden Ihre Wunsch-Uni nicht unter den Partner-Universitäten? Lassen Sie sich von uns beraten!

Wichtiger Hinweis:

Frühestens 45 Tage vor Antritt wird der Vertrag zur Unterschrift in ERASMUS-Online
(Link: https://asp.sop.co.at/studierende/LoginServlet; Zugangsdaten wie bei Mobility-online) bereitgestellt (bitte immer wieder nachschauen: <Datenberabeitung> - <Vertragsdaten> - <Vertrag ausdrucken>). Der Vertrag muss umgehend zweimal ausgedruckt; unterschrieben und an das Erasmus-Referat Wien, Alserstraße 4/1/15/6, 1090 Wien eingeschrieben geschickt werden.

Bewerbungen für das Sommersemester 2011:

voraussichtlich 6. September 2010 bis 15. Oktober 2010

Freemoover-Programme:

Sogenannte Freemover- Programme (Auslandsaufenthalte ohne finanzielle EU-Untestützung, aber nach EU-Regeln) werden zwar von etlichen Universitäten weiterhin angeboten, aber von der EU offiziell nicht mehr unterstützt.