Kontakt Elementarbildung

Natascha J. TASLIMI, MSc
Institut für Elementar- und Primarbildung
Studiengangskoordinatorin
Telefon: +43 1 601 18-3523
Raum: 1.0.008
Kontakt: elementarbildung(at)phwien.ac.at
Natascha J. TASLIMI, MSc
Institut für Elementar- und Primarbildung
Studiengangskoordinatorin
Telefon: +43 1 601 18-3523
Raum: 1.0.008
Kontakt: elementarbildung(at)phwien.ac.at
Die Termine für die Anmeldung zum Eignungsverfahren im Bachelorstudium Elementarbildung: Inklusion und Leadership für das Studienjahr 2021/22 werden ab März 2021 veröffentlicht.
Die Eignung für das Studium und die jeweilige berufliche Tätigkeit ist in einem zweiteiligen Verfahren nachzuweisen.
Das Motivationsschreiben ist zum individuellen Eignungs- und Beratungsgespräch in ausgedruckter Form mitzubringen.
Bitte registrieren Sie sich auf PH-Online.
Nach Ihrer Registrierung können Sie sich für die Fortbildung, Hochschullehrgänge und Studien bewerben.
Zur Information: Orientierungs- und Raumpläne der PH Wien
Folgende Unterlagen müssen Sie zu Ihrem persönlichen Eignungs- und Beratungsgespräch mithaben:
Die Anforderungen des Eignungsverfahrens sind dann erfüllt, wenn keine Umstände vorliegen, die der Eignung zum Studium entgegenstehen.
Die Zulassung zum gegenständlichen Bachelorstudium erfolgt gemäß § 50 Abs. 6 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. nach Maßgabe der vorhandenen Plätze. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem Ergebnis des Verfahrens zur Feststellung der Eignung.
Über den Ausgang des Eignungs- und Aufnahmeverfahrens werden sie per Mail informiert. Studienbeginn Wintersemester 2020/21 (1.10.2020).
Allgemeine Universitätsreife |
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (HG 2005 i.d.g.F. § 52b). Gemäß §52c kann die allgemeine Universitätsreife auch durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung nachgewiesen werden. |
Besondere Universitätsreife |
Die besondere Universitätsreife (HG 2005 i.d.g.F. § 52d) wird durch die Befähigungsprüfung an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und Kindergärtner bzw. die Reife- und Diplomprüfung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik oder Bildungsanstalten für Elementarpädagogik sowie der entsprechenden Kollegform nachgewiesen. |
Positiv absolviertes Eignungsverfahren |
Gemäß der Verordnung des Rektorates zum Aufnahmeverfahren sind nachzuweisen:
|
Besondere Bedarfe? |
Studienwerberinnen und Studienwerber mit Behinderung bzw. einer anderen Erstsprache als Deutsch Studienwerberinnen und Studienwerber, die eine Behinderung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005 durch einen Behindertenpass des Sozialministeriumservice oder durch ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten nachweisen können, können eine alternative Überprüfung der Eignung beantragen, wenn die Behinderung eine Durchführung der Eignungsfeststellung nach Maßgabe dieser Verordnung nicht oder nur teilweise zulässt. Für Studienwerberinnen und Studienwerber mit einer anderen Erstsprache als Deutsch werden bei Bedarf geeignete Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Eignungsprüfung ohne änderung des Anforderungsniveaus vorgesehen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen unbedingt vor Beginn des Eignungsverfahrens an das Büro für Inklusive Bildung – Kontakt: Prof. Mag. Dr. Rainer GRUBICH (rainer.grubich(at)phwien.ac.at), Tel: +43 1 601 18-3714. |
Mit dem Studiengang wird bereits im Berufsfeld tätigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen die Möglichkeit der Professionalisierung auf akademischem Niveau geboten.
Die im Studiengang verankerten Schwerpunktsetzungen Inklusion und Leadership befähigen die Studierenden, entsprechende Funktionen (z.B. leitende, beratende, …) an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen einzunehmen.
Ziele:
Zulassungsvoraussetzung ist die Ausbildung zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen, die allgemeine Universitätsreife (Matura, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung) und die positive Absolvierung des Eignungsverfahren.
Das Bachelorstudium Elementarbildung: Inklusion und Leadership professionalisiert Sie in Ihrer Tätigkeit als Kindergartenpädagogin/Kindergartenpädagoge, bereitet Sie auf eine mögliche Führungsverantwortung in elementaren Bildungseinrichtungen vor, erweitert Ihre Kompetenzen im Bereich der Inklusion sowie der multiprofessionellen Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen.
Inwieweit das Bachelorstudium Elementarbildung: Inklusion und Leadership von Ihrem Dienstgeber anerkannt und honoriert wird, ist von Ihnen individuell mit Ihrem Dienstgeber zu klären.
Bitte klären Sie mit Ihrer Dienststelle, ob und inwiefern diese Ihr Studium unterstützt.
Weitere Fördermöglichkeiten bestehen gegebenenfalls über das AMS (Bildungsteilzeit, Bildungskarenz) oder den WAFF (finanzielle Förderungen).
Es fallen keine Studiengebühren an für
vorausgesetzt, dass Sie innerhalb des Studienplans studieren plus zwei Toleranzsemester, danach werden pro Semester 363,63€ (Stand April 2018) fällig. Es gibt Ausnahmeregelungen, wo auch nach Überschreitung der zwei Toleranzsemester keine Studiengebühren fällig werden.
Studierende aus Drittstaaten (alle Staaten die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, ausgenommen Schweiz, Lichtenstein, Norwegen und Island) entrichten 726,72 € Studiengebühren pro Semester.
Der Studierendenbeitrag (ÖH Beitrag - € 20,20 ab WS 2019/20) ist von allen Studierenden zu entrichten.
Ja, das ist möglich und im Sinne eines Praxistransfers sinnvoll. In jedem Semester gibt es einen Schwerpunkt in den Pädagogisch Praktischen Studien, auf den Sie theoretisch vorbereitet werden und dazu Aufgabenstellungen für das Berufsfeld ausführen sollen. Dabei werden Sie von einer Lehrenden/einem Lehrenden der PH Wien betreut.
Sie können um Anerkennung einzelner Lehrveranstaltungen eines Vorstudiums an einer tertiären Bildungseinrichtung ansuchen, welche im Inhalt und im ECTS-Ausmaß gleich- oder höherwertig waren. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Detail keine Auskunft über etwaige Anrechnungen geben können, bevor Sie nicht Studierende/Studierender der PH Wien sind und formell um Anrechnung ansuchen. Der Anrechnungsantrag wird über PH-Online gestellt und muss ausgedruckt in der Studienabteilung mit etwaigen Nachweisen abgegeben werden.
Die PH Card wird Ihnen von der Studien- und Prüfungsabteilung ausgestellt. Öffnungszeiten und Infos hier.
Es gibt keine Altersbeschränkungen für das Bachelorstudium Elementarbildung: Inklusion und Leadership an der PH-Wien, die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Sobald Sie Studierende/Studierender der PH Wien sind erhalten Sie eine PH Card. Damit Sie damit auch aus der Campusbibliothek entlehnen können, füllen Sie dafür in der Bibliothek ein Datenblatt und so wird die PH Card auch zum Bibliotheksausweis.
Eine Beurlaubung – das bedeutet eine Befreiung von der Inskriptionspflicht und damit eine Unterbrechung des Studiums kann beantragt werden, wenn spezielle Gründe vorliegen z.B.
Das Ansuchen um Beurlaubung kann pro Anlassfall für ein oder mehrere Semester eingebracht werden und muss für jedes Semester extra und innerhalb der Zulassungsfrist im für das Studium zuständige Institut beantragt werden, womit der Status Studierende erhalten bleibt. Der Studierendenbeitrag (ÖH Beitrag) ist zu bezahlen, allfällige Studienbeiträge entfallen.
Dabei wenden Sie sich an den Zentralen Informatikdienst der PH Wien.
Ja, wenden Sie sich bitte an (elementarbildung(at)phwien.ac.at).
Nein, falls Sie keine österreichische Sozialversicherungsnummer besitzen, lassen Sie die Angabe bitte einfach leer.
Bitte wenden Sie sich telefonisch an das Eignungsteam unter +43 1 60118-3101.
Falls sich weder im Curriculum, noch in der Eignungsüberprüfung Änderungen ergeben, bleibt Ihre Zulassung bis zu zwei Jahre an der PH Wien gültig.
Leider gibt es keine Nachmeldemöglichkeit und keine Nachfrist. Sie können sich erst im darauffolgenden Studienjahr innerhalb der Frist anmelden.
Sie können direkt nach der Eignungsüberprüfung gerne im Sekretariat des IBG (4.2.008) um eine Zeitbestätigung bitten. Ein Lichtbildausweis ist hierbei vorzulegen.
Sie werden per E-Mail über Ihre Zulassung oder Nichtzulassung informiert, die Bearbeitung aller Unterlagen dauert allerdings mindestens 4 Wochen, wir sind bemüht diesen Zeitraum möglichst kurz zu halten.
Die Anmeldung erfolgt persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung der PH Wien. Genauere Informationen werden den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern via E-Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die persönliche Anmeldung erst nach elektronischer Voranmeldung in PH-Online möglich ist (siehe E-Mail mit Zulassungsinformationen).
Offizieller Studienbeginn im Wintersemester ist immer der 1. Oktober.
Umfang: 180 ECTS-Anrechnungspunkte
Dauer: mindestens 6 Semester
Organisation: Die Lehrveranstaltungen des 1. Semesters finden voraussichtlich Donnerstag nachmittags und Freitag und Samstag ganztägig statt.
Das INSTITUT FÜR ELEMENTAR- UND PRIMARBILDUNG | IEP bietet in enger Kooperation mit dem Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis das Bachelorstudium Elementarbildung Inklusion und Leadership an.
Das Bachelorstudium Elementarbildung Inklusion und Leadership umfasst 180 ECTS und richtet sich an diplomierte Elementarpädagog*innen (Absolvent*innen einer BAfEP). Die wissenschaftliche Ausbildung dient der Professionalisierung der im Berufsfeld Tätigen durch bildungstheoretisches, gesellschaftstheoretisches sowie juristisches Wissen als Grundlage professioneller elementarpädagogischer Handlungskompetenzen.
Der Aufgabenbereich des Institutes für Elementar- und Primarbildung | IEP umfasst insbesondere fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte unter besonderer Berücksichtigung wesentlicher Dimensionen von Inklusion.
Weitere Informationen zum Bachelorstudium Elementarbildung Inklusion und Leadership entnehmen Sie bitte den Informationen für Studieninteressierte. |
STUDIENGANGSKOORDINATION
Die Studiengangskoordinatorin ist Ihre Ansprechpartnerin in Fragen rund um das Studium (u.a. Fragen zur Eignung, zum Studienverlauf, zur Anerkennung).
Natascha J. TASLIMI, MSc
Institut für Elementar- und Primarbildung
Studiengangskoordinatorin
Telefon: +43 1 601 18-3523
Raum: 1.0.008
Kontakt: elementarbildung(at)phwien.ac.at
Beurlaubte sind jedoch NICHT ZUR FORTSETZUNG des STUDIUMS gemeldet.
Es ist nicht möglich, Lehrveranstaltungen aus dem Semester, in dem man beurlaubt ist, zu besuchen, über solche Lehrveranstaltungen Prüfungen abzulegen oder wissenschaftliche Arbeiten einzureichen.
Während des beurlaubten Semesters können keine Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem vorangegangenen Semester („Toleranzsemester“) abgelegt und eingetragen werden. Dies ist erst wieder im direkt auf eine Beurlaubung folgenden Semester, in dem Sie zur Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet sind, möglich.
Der Studienbeitrag muss während der Beurlaubung nicht bezahlt werden (sehr wohl aber der ÖH-Beitrag). Der Status "Studierender bzw. Studierende" bleibt trotz Beurlaubung bestehen.
ZUR ERLÄUTERUNG
Es besteht nur die Möglichkeit ENTWEDER für ein Semester zu inskribieren, ODER einen Antrag auf Beurlaubung im zuständigen Institut abzugeben (lt § 38 HG 2005).
Inskription UND Beurlaubung innerhalb eines Semesters sind rechtsungültig!
Studierende des ersten Semesters müssen in der Studien-/Prüfungsabteilung immatrikulieren (= Anmeldung zum Studium) und das Anliegen einer eventuellen Beurlaubung bekannt geben.
Allgemeine Universitätsreife |
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (HG 2005 i.d.g.F. § 52b). Gemäß §52c kann die allgemeine Universitätsreife auch durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung nachgewiesen werden. |
Besondere Universitätsreife |
Die besondere Universitätsreife (HG 2005 i.d.g.F. § 52d) wird durch die Befähigungsprüfung an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und Kindergärtner bzw. die Reife- und Diplomprüfung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik oder Bildungsanstalten für Elementarpädagogik sowie der entsprechenden Kollegform nachgewiesen. |
Positiv absolviertes Eignungsverfahren |
Gemäß der Verordnung des Rektorates zum Aufnahmeverfahren sind nachzuweisen:
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Besondere Bedarfe? |
Studienwerberinnen und Studienwerber mit Behinderung bzw. einer anderen Erstsprache als Deutsch Studienwerberinnen und Studienwerber, die eine Behinderung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005 durch einen Behindertenpass des Sozialministeriumservice oder durch ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten nachweisen können, können eine alternative Überprüfung der Eignung beantragen, wenn die Behinderung eine Durchführung der Eignungsfeststellung nach Maßgabe dieser Verordnung nicht oder nur teilweise zulässt. Für Studienwerberinnen und Studienwerber mit einer anderen Erstsprache als Deutsch werden bei Bedarf geeignete Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Eignungsprüfung ohne änderung des Anforderungsniveaus vorgesehen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen unbedingt vor Beginn des Eignungsverfahrens an das Büro für Inklusive Bildung – Kontakt: Prof. Mag. Dr. Rainer GRUBICH (rainer.grubich(at)phwien.ac.at), Tel: +43 1 601 18-3714. |
Der Bachelorstudiengang umfasst 180 ECTS-Anrechnungspunkte (AP) und eine Studiendauer von mindestens 6 Semestern.
Verteilung der Studienfachbereiche
Inkludiert in die Studienfachbereiche sind
Bildungswissenschaftliche Grundlagen, Elementarpädagogik, Pädagogische-Praktische Studien, und Wahlpflichtmodule bilden den curricularen Rahmen. Der Schwerpunkt Leadership im Umfang von 20 ECTS-Anrechnungspunkten deckt die Bereiche Qualitätsentwicklung, Kommunikation, betriebliches Management und Beratung ab. Inklusion als unverzichtbares Prinzip pädagogischen Handelns wird in nahezu allen Modulen des Bachelorstudiengangs thematisiert. Der Teilbereich Entwicklungsverzögerungen wird explizit in 5 Modulen behandelt:
Um den Theorie-Praxis Bezug zu sichern wird jedes Semester ein Schwerpunktthema des Studienfachbereichs Elementarpädagogik vertiefend in den Pädagogisch-Praktischen Studien behandelt. Themenfelder der Pädagogisch-Praktischen Studien:
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