Bachelorstudium Elementarbildung
Das INSTITUT FÜR ELEMENTAR- UND PRIMARBILDUNG | IEP bietet in enger Kooperation mit dem Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis das Bachelorstudium Elementarbildung Inklusion und Leadership an.
Das Bachelorstudium Elementarbildung Inklusion und Leadership umfasst 180 ECTS und richtet sich an diplomierte Elementarpädagog*innen (Absolvent*innen einer BAfEP). Die wissenschaftliche Ausbildung dient der Professionalisierung der im Berufsfeld Tätigen durch bildungstheoretisches, gesellschaftstheoretisches sowie juristisches Wissen als Grundlage professioneller elementarpädagogischer Handlungskompetenzen.
Der Aufgabenbereich des Institutes für Elementar- und Primarbildung | IEP umfasst insbesondere fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte unter besonderer Berücksichtigung wesentlicher Dimensionen von Inklusion.
Weitere Informationen zum Bachelorstudium Elementarbildung Inklusion und Leadership entnehmen Sie bitte den Informationen für Studieninteressierte. |
STUDIENGANGSKOORDINATION
Die Studiengangskoordinatorin ist Ihre Ansprechpartnerin in Fragen rund um das Studium (u.a. Fragen zur Eignung, zum Studienverlauf, zur Anerkennung).

Natascha J. TASLIMI, MSc
Institut für Elementar- und Primarbildung
Studiengangskoordinatorin
Telefon: +43 1 601 18-3523
Raum: C2.1.01
Kontakt: elementarbildung(at)phwien.ac.at
Beurlaubung vom Studium
Eine Beurlaubung wirkt immer für alle Studien an der PH Wien. Während der Beurlaubung ist es nicht möglich, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Prüfungen abzulegen oder Bachelor- oder Masterarbeiten einzureichen. Es können auch keine Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem vorangegangenen Semester abgelegt und eingetragen werden.
Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) ist auch für den Zeitraum der Beurlaubung zu bezahlen. Der Status "Studierende/r" (die Zulassung) bleibt trotz Beurlaubung bestehen.
Wenn Sie nicht inskribieren, ohne beurlaubt zu sein, oder den Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) nicht bezahlen, werden Sie gemäß § 59 Abs. 2 HG 2005 i.d.g.F. nach Ende der Zulassungsfrist automatisch exmatrikuliert.
Informationen über mögliche Gründe für eine Beurlaubung, organisatorische Hinweise und das Antragsformular finden Sie HIER.