Voraussetzungen für Erhebungen an der Pädagogischen Hochschule Wien

Für empirische Untersuchungen unter Studierenden oder Lehrenden der Pädagogischen Hochschule (soweit diese selbstrechtsfähig sind) gilt das Prinzip des “Informed Consent”. Unter diesem international anerkannten Prinzip wird verstanden, dass rechtsfähige Personen (Volljährige) aktiv zustimmen an einer Befragung u.dgl. teilnehmen zu wollen. Dies muss unter Bedingungen stattfinden, die gewährleisten, dass das Untersuchungssubjekt den Zweck der Erhebung kennt und weiß wann, wie lange, und wem die Daten zugänglich sein werden und was danach damit geschieht.

Die Durchführung einer Erhebung an der PH Wien darf erfolgen, wenn die folgenden Voraussetzungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegeben sind:

  1. Anonymität
  2. Freiwilligkeit
  3. Keine Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit der Zielpersonen
  4. Keine Störung des Regelbetriebs

 

Sollte eine Befragung innerhalb einer Lehrveranstaltung stattfinden, muss das Einverständnis der Lehrveranstaltungsleitung und der Institutsleitung eingeholt werden.

Die PH übernimmt keinerlei organisatorische Verantwortung für die Durchführung von Untersuchungen (Räume, Zeitplanung, etc.) oder Bereitstellung von Teilnehmendenzahlen. Diese müssen von der Untersuchungsleiterin oder vom Untersuchungsleiter selbst und in Absprache mit den betroffenen Zielpersonen getroffen werden.

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