BAC FB Ernährung - FAQ
Sie müssen am Beginn jedes Semesters vor dem Buchen der Lehrveranstaltungen in PH-Online den ÖH-Beitrag einzahlen. Auch dann, wenn Sie beurlaubt sind oder ein oder mehrere Semester im Zuge eines Austauschprogramms ("Erasmus") im Ausland studieren. Wenn Sie Lehrveranstaltungen buchen, ohne den ÖH-Beitrag zu bezahlen, werden Sie nach dem Ende der Zulassungsfrist ohne weitere Mahnung automatisch exmatrikuliert. Sie können erst wieder im darauffolgenden Semester um neuerliche Zulassung ansuchen. Das Studium verlängert sich dadurch um mindestens ein Jahr.
Das Buchen von Lehrveranstaltungen inklusive Änderungen ist AUSSCHLIESSLICH nur während der Inskriptionsfrist möglich. Lehrveranstaltungen, die nicht auf einen Fixplatz gebucht sind, dürfen nicht besucht werden und können auch nicht beurteilt werden. (Siehe auch "Mehrfachbuchungen","Warteliste")
Wenn Sie exmatrikuliert wurden, können Sie im gleichen Studiengang nicht mehr um neuerliche Zulassung ansuchen!
Zwei Ausnahmen:
Bei der Abgabe der Bachelorarbeit haben alle Studierenden einen Erste-Hilfe-Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden nachzuweisen. Der Grundkurs darf nicht länger als zwei Jahre vor Studienbeginn abgeschlossen worden sein.
Ausnahme:
Die Inskriptionsfristen (Fristen für das Belegen von Lehrveranstaltungen) werden vom Rektorat gemäß §§ 52 und 55 Hochschulgesetz 2005 festgelegt. Es liegt nicht in der Kompetenz der Institutsleitung, nach Ablauf dieser Frist für Studierende noch (Um-)Buchungen von Lehrveranstaltungen vorzunehmen.
Abmeldung von Lehrveranstaltungen: nach Ende der Inskriptionsfrist können von Studierenden keine Abmeldungen von Lehrveranstaltungen mehr vorgenommen werden.
Bei der Belegung der Lehrveranstaltungen können Sie wählen, für welche Gruppe Sie sich anmelden.
Lediglich sämtliche Lehrveranstaltungen der Schulpraktischen Studien müssen aus EINER Gruppe belegt werden.
Beachten Sie bitte, dass nur die durchgängige Belegung einer Gruppe gewährleistet, dass es zu keinen stundenplantechnischen Überschneidungen kommt. Wer mehrere Gruppen belegt riskiert, dass es durch nachträgliche Stundenverschiebungen zu Überschneidungen kommt, was zu einer Verlängerung des Studiums führen kann.
Sollte es irrtümlich innerhalb einer Gruppe Überschneidungen geben, nehmen Sie bitte mit: Stdplan.Studierende@phwien.ac.at Kontakt auf.
Sie benötigen für jede Lehrveranstaltung einen Fixplatz.
Beurlaubte sind jedoch NICHT ZUR FORTSETZUNG des STUDIUMS gemeldet.
Es ist nicht möglich, Lehrveranstaltungen aus dem Semester, in dem man beurlaubt ist, zu besuchen, über solche Lehrveranstaltungen Prüfungen abzulegen oder wissenschaftliche Arbeiten einzureichen.
Während des beurlaubten Semesters können keine Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem vorangegangenen Semester („Toleranzsemester“) abgelegt und eingetragen werden. Dies ist erst wieder im direkt auf eine Beurlaubung folgenden Semester, in dem Sie zur Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet sind, möglich.
ZUR ERLÄUTERUNG
Inskription UND Beurlaubung innerhalb eines Semesters sind rechtsungültig!
Studierende des ersten Semesters müssen in der Studien-/Prüfungsabteilung immatrikulieren (= Anmeldung zum Studium) und das Anliegen einer eventuellen Beurlaubung bekannt geben.
Um Anerkennung kann erst nach erfolgter Inskription angesucht werden. (Anleitung) Eine rückwirkende Anerkennung für eine bereits absolvierte Lehrveranstaltung an der PH Wien ist nicht möglich!
Legen Sie daher zum Nachweis den Anträgen außer den Zeugnissen auch die entsprechenden Lehrveranstaltungsbeschreibungen der an Universitäten, (Fach-)Hochschulen und Akademien erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen bei.
Sie wollen von einer anderen Pädagogischen Hochschule an die PH Wien wechseln:
Da sich die Curricula der Pädagogischen Hochschulen unterscheiden, ist eine einfache Fortsetzung eines an einer anderen Hochschule begonnenen Studiums nicht möglich. Individuelle Anrechnungen müssen nach erfolgreicher Zulassung zum Studium via PH-Online beantragt werden. Sie müssen damit rechnen, dass sich die Studiendauer aufgrund der unterschiedlichen Curricula und der sich daraus ergebenden beschränkten Anrechnungsmöglichkeiten verlängert.
Sie können nur während der Zulassungsfristen den Wechsel der Pädagogischen Hochschule beantragen.
Sie wollen von der PH Wien an eine andere Pädagogische Hochschule wechseln:
Siehe: Studienabbruch
Die in PH-Online eingetragenen Termine der Lehrveranstaltungen können sich im Laufe des Semesters aufgrund organisatorischer Gegebenheiten (Krankenstände, Raumprobleme etc.) ändern. Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Termine Ihrer gebuchten Lehrveranstaltungen. Die Curricula der Bachelorstudien sehen im ersten Semester eine Studieneingangs- und Orientierungsphase vor. Die Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet sind, sind als solche gekennzeichnet. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen dienen:
Pädagogisch Praktische Studien
Wenn Sie uns mitteilen wollen, dass Sie schwanger sind, können die Pädagogisch Praktischen Studien terminlich individuell organisiert werden.
Prüfungsleistungen
Falls Sie Prüfungsleistungen aufgrund des Geburtstermins nicht spätestens im Folgesemester erbringen können, müssen Sie die entsprechende Lehrveranstaltung nochmals belegen. Denken Sie auch an die Möglichkeit einer Beurlaubung, damit die Höchststudiendauer nicht überschritten wird.
Refundierung des Studienbeitrages
Falls Sie aufgrund einer Schwangerschaft oder der überwiegenden Betreuung von Kindern bis zu deren 7. Geburtstag die studienbeitragsfreie Zeit (= Mindeststudiendauer plus ein Semester pro Studienabschnitt) überschreiten und daher Studienbeitrag bezahlen müssen, können Sie beim Rektorat um Rückerstattung des Studienbeitrags ansuchen.ÖH-Beitrag
Fristen für Lehrveranstaltungsbuchungen
Exmatrikulation
1. Sie haben sich schriftlich beim Rektor bzw. bei der Rektorin vom weiteren Studium abgemeldet.
2. Sie haben nicht inskribiert, ohne beurlaubt worden zu sein.
In diesen beiden Fällen können Sie im darauffolgendem Semester um neuerliche Zulassung im gleichen Studiengang und anschließend um Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen ansuchen. In der Regel verlängert sich dadurch die Studiendauer um ein Jahr.Erste-Hilfe-Kurs
Bei Abschluss des Bachelor- bzw. Masterstudiengangs Primarstufe ist es nicht notwendig, eine Bestätigung über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Grundkurses vorzulegen. In Hinblick auf Ihre zukünftige Tätigkeit wird allerdings empfohlen, an einem Erste Hilfe Kurs teilzunehmen.
Ende der Inskriptionsfrist
Buchen von Studienveranstaltungen in PH-Online
Beurlaubung vom Studium
Es besteht nur die Möglichkeit ENTWEDER für ein Semester zu inskribieren, ODER einen Antrag auf Beurlaubung im zuständigen Institut abzugeben (lt § 38 HG 2005).Anrechnungen
PH-Wechsel
Terminplanänderungen (PH-Online)
Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)
Schwangerschaft