Vom 21.03.2022 bis 15.05.2022 für das Bachelorstudium Lehramt für die Primarstufe anmelden!
Bewerbung (= Antrag auf Zulassung) über PH-Online
Folgen Sie den vorgegebenen Schritten von PH-Online! Einen Leitfaden (Schritt-für-Schritt-Anleitung) zur Ersterfassung und die Bewerbung in PH-Online finden Sie hier.
|
Wie sieht das Eignungsverfahren aus?
Das Eignungs- und Zulassungsverfahren besteht aus 4 Stufen:
- Online-Self-Assessment über das Portal Career Counselling for Teachers (cct-austria.at)
- Motivationsschreiben (ist verpflichtend innerhalb der Bewerbungsfrist in PH-Online hochzuladen – eine nachträgliche Übermittlung ist nicht möglich)
- Face-to-Face-Assessment (individuelles Eignungs- und Beratungsgespräch)
- Überprüfung der erforderlichen Sprech- und Stimmleistung
Um zum Studium zugelassen werden zu können, müssen alle vier Stufen positiv absolviert werden.
Während des Face-to-Face-Assessments wird eine allgemeine Überprüfung der Sprech- und Stimmleistung durchgeführt. Falls aufgrund der allgemeinen Überprüfung der Sprech- und Stimmleistung eine vertiefende Überprüfung notwendig wird, so erfolgt diese zu einem gesonderten Termin in einem Gespräch zwischen Studienwerber*in und Sprachheilpädagog*innen bzw. Logopäd*innen.
Motivationsschreiben
Abfassung eines Motivationsschreibens (max. 4000 Zeichen ohne Leerzeichen) im PDF-Format (Benannt wie folgt: „Motivationsschreiben NACHNAME Vorname.pdf“):
- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Schrift
- Konkretisierung der folgenden inhaltlichen Aspekte in Hinblick auf die zu erwartenden Anforderungen des Studiums
- Allgemeine Interessen in Zusammenhang mit beruflichen Schwerpunktsetzungen
- Persönliche Selbstkonzepte
- Reflexionsfähigkeit
- Kontaktbereitschaft
- Klärung der Motivlage
- Belastbarkeit
Inhalt des Face-to-Face-Assessments
(gemäß entsprechender Verordnung des Rektorates und des Hochschulkollegiums):
- Studien- und Berufsmotivation
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- psychischen Belastbarkeit, Selbstorganisationsfähigkeit, Reflexionsfähigkeit
- fachliche Eignung für das angestrebte Lehramt
- pädagogische Eignung nach professionsorientierten Kompetenzen (didaktische, soziale, inklusive, interkulturelle Kompetenzen, Diversitäts- und Genderkompetenzen, Beratungskompetenzen)
Spezifische Vorgaben zur Vorbereitung (z.B. Pflichtliteratur) werden seitens der Pädagogischen Hochschule Wien nicht vorgeben. Eine Vorbereitung erfolgt nach persönlicher Einschätzung und Maßgabe. Angeraten wird, die jeweils für das angestrebte Lehramt gültigen Lehrpläne durchzusehen.
Termine und Fristen
Eignungsverfahren Wintersemester 2022/23
Bewerbung (= Antrag auf Zulassung) über PH-Online: 21.03.2022 – 15.05.2022
Face-to-Face-Assessment (inkl. Überprüfung der Sprech- und Stimmleistung): 20.06.2022 – 23.06.2022 (zwischen 09:00 und 17:00 Uhr)
Bitte halten Sie sich diese Termine dringend frei, da innerhalb dieses Zeitraums seitens der Pädagogischen Hochschule Wien der Termin für das Face-to-Face-Assessment (inkl. der allgemeinen Überprüfung der Sprech- und Stimmleistung) festgelegt wird. Sie werden bis spätestens 08.06.2022 seitens der Pädagogischen Hochschule Wien über den festgelegten Termin informiert. Die Durchführung des Face-to-Face-Assessments erfolgt mittels Zoom. Eine allfällig notwendige vertiefende Überprüfung der Sprech- und Stimmleistung findet am 23.06.2022 im Zeitraum von 13:00 bis 15:30 Uhr mittels Zoom statt. Sollte ein solcher Termin im Eignungsverfahren notwendig werden, wird in diesem Zeitrahmen seitens der Pädagogischen Hochschule Wien ein Termin mit einer Sprachheilpädagogin bzw. einem Sprachheilpädagogen zugeteilt.
Checkliste für das Face-to-Face-Assessment
- Amtlicher Lichtbildausweis ist vorbereitet.
- Durchführungsbestätigung Online-Self-Assessment – Tour 1 – über das Portal Career Counselling for Teachers (http://cct-austria.at) ist ausgedruckt vorbereitet.
- Technische Voraussetzungen zur Durchführung mittels Zoom (Bild und Ton) sind gegeben. (Ohne Bildübertragung kann das Face-to-Face-Assessment nicht durchgeführt werden.)
(Eine Anleitung für Zoom finden sie hier)
Schritt für Schritt
- Durchführung der Tour 1 des Selbsteinschätzungsverfahrens „Career Counselling for Teachers“ unter http://cct-austria.at bis spätestens 12.06.2022 (Eignungsverfahren Wintersemester 2022/23).
- Abfassung eines Motivationsschreibens (max. 4000 Zeichen ohne Leerzeichen).
- Face-to-Face-Assessment (individuelles Eignungs- und Beratungsgespräch) inkl. Überprüfung des Motivationsschreibens sowie Überprüfung der erforderlichen Sprech- und Stimmleistung zu einem vorgegebenen Termin im Rahmen des jeweils vorgegebenen Zeitraums (siehe oben). Eine Information an die Studienwerber*innen über den individuell (innerhalb des Zeitrahmens 20.06.2022 bis 23.06.2022) zugeteilten Termin für das Face-to-Face-Assessment (inkl. allgemeiner Überprüfung der Sprech- und Stimmleistung) erfolgt seitens der Pädagogischen Hochschule Wien bis spätestens 08.06.2022. Es wird um Verständnis ersucht, dass zugeteilte Termine aus organisatorischen Gründen nicht verschoben werden können.
Wie kann ich mich bewerben (= einen Antrag auf Zulassung stellen)?
Bewerbungsfristen
Bewerben Sie sich verbindlich über PH-Online (= Antrag auf Zulassung) für einen Studienstart Bachelorstudium Lehramt für die Primarstufe im Windersemester 2022 innerhalb der Frist von 21.03.2022 bis 15.05.2022.
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung (= Antrag auf Zulassung) innerhalb der Bewerbungsfrist unbedingte Voraussetzung für einen Studienbeginn im Wintersemester 2022/23 ist. Nachträgliche Bewerbungen (= Anträge auf Zulassungen) sind studienrechtlich nicht möglich.
Eine Bewerbung (= Antrag auf Zulassung) wird erst dann seitens der Pädagogischen Hochschule Wien berücksichtigt, wenn diese vollständig ist. Das heißt, dass bis zum Ende der Bewerbungsfrist folgende geforderte Dokumente vollständig in PH-Online hochgeladen sein müssen:
- Aktuelles Foto im Passbildformat (ÖNORM)
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Meldezettel
- Strafregisterbescheinigung
- UHSTAT1-Formular: https://www.statistik.at/uhstat/uhstat1/
- Motivationsschreiben
- Nachweis der allgemeinen und besonderen Universitätsreife für das gewählte Studium (z.B. Maturazeugnis) – falls dieser innerhalb der Bewerbungsfrist schon vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass für eine erfolgreiche Zulassung der Nachweis der allgemeinen und besonderen Universitätsreife für das gewählte Studium (z.B. Maturazeugnis) unbedingt erforderlich ist. Laden Sie dieses unverzüglich nach Erhalt in PH-Online hoch. Angeraten wird, dieses (für Maturatermine im Mai und Juni 2022) bis spätestens 30.06.2022 hochzuladen, um zügig eine Rückmeldung über die Zulassung an der Pädagogische Hochschule Wien zu erhalten. Sollten Sie Ihren Nachweis der allgemeinen und besonderen Universitätsreife für das gewählte Studium (z.B. Maturazeugnis) nach dem 31. August 2022 erhalten, so ist eine Zulassung grundsätzlich bis längstens 31.10.2022 möglich. Bitte beachten Sie die seitens der Pädagogischen Hochschule Wien notwendigen zeitlichen Vorläufe und das Ende der Lehrveranstaltungsbelegung mit 27.09.2022. Eine Belegung von Lehrveranstaltungen nach Ende dieser Frist ist für das Wintersemester 2022/2023 dann nicht mehr möglich. In diesen Fällen ist ein Studienstart im Sommersemester 2023 (ohne nochmalige Absolvierung des Eignungsverfahrens) möglich.
Ist Ihre Bewerbung (= Antrag auf Zulassung) unvollständig, wird diese im weiteren Eignungs- und Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt.
Sollten Sie im Rahmen eines bereits begonnenen Bachelorstudiums Lehramt für die Primarstufe an die Pädagogische Hochschule Wien wechseln wollen, ist zusätzlich noch folgendes Dokument in PH-Online innerhalb der Bewerbungsfrist hochzuladen:
- Abgangsbescheinigung (der anderen Pädagogischen Hochschule)
Sollte Unsicherheit darüber bestehen ob eine Ausnahme vom Eignungsverfahren besteht oder ob dieses absolviert werden muss, ist in diesen Ausnahmefällen eine spezifische Anfrage per Mail an die Studien- und Prüfungsabteilung (Mail: studienabteilung@phwien.ac.at) möglich. Eine Beantwortung dieser Anfragen ist nur dann möglich, wenn der an die Studien- und Prüfungsabteilung übermittelten E-Mail jene Nachweise beigefügt wurden, deren Kategorisierung zu klären ist.
Folgende weitere Dokumente können (im Bedarfsfall, nicht verpflichtend) bei der Bewerbung (= Antrag auf Zulassung) in PH-Online hochgeladen werden:
- Aufenthaltsbewilligung (Sollten Sie über eine entsprechende Bewilligung verfügen, laden Sie bitte beide Seiten der Karte hoch)
- Urkunde über akademischen Titel (Haben Sie einen akademischen Grad erworben, so können Sie den entsprechenden Bescheid hier hochladen)
- Heirats- oder Scheidungsurkunde (Hat sich Ihr Name geändert, so können Sie hier eine entsprechende Urkunde über die Namensänderung hochladen)
Gültigkeit des Eignungsverfahrens
Werden alle vier Teile des Eignungsverfahrens positiv absolviert (bei Vorliegen aller für eine Zulassung vorgeschriebenen Voraussetzungen) so ist eine Zulassung für das Wintersemester 2022/23 oder das Sommersemester 2023 möglich.
Wird das Eignungsverfahren abgebrochen, so sind bei einem neuerlichen Antritt (z.B. im Rahmen des Eignungsverfahrens für das Sommersemester 2023) alle vier Stufen vollständig positiv zu absolvieren. An vorhergehenden Terminen erworbene Punkte werden nicht berücksichtigt.
Entfall des Eignungsverfahrens
Eine Bewerbung (= Antrag auf Zulassung) über PH-Online innerhalb der Bewerbungsfrist von 21.03.2022 bis 15.05.2022 ist in jedem Fall für eine Zulassung an der Pädagogischen Hochschule Wien für einen Studienstart im Wintersemester 2022 erforderlich. Das Eignungsverfahren kann entfallen, wenn …
- Studienwerber*innen, die gem. § 50 Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 eine befristete Zulassung im Rahmen von Mobilitätsprogrammen anstreben,
- Studienwerber*innen, die Zulassungen (gültiger Zulassungsbescheid anderer Universitäten/Pädagogischer Hochschulen liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung an der PH Wien vor) zu oder Abschlüsse von Lehramtsstudien nachweisen,
- Studienwerber*innen, die ein Fachstudium aber kein Lehramtsstudium abgeschlossen haben und als Lehrer*in an einer Schule der Primar-/Sekundarstufe tätig sind.
- Studienwerber*innen, die das Eignungsverfahren für ein Bachelorstudium Lehramt für die Primarstufe an einer österreichischen Pädagogischen Hochschule für das betreffende Studienjahr erfolgreich durchlaufen haben.
- Studienwerber*innen, die eine, anlässlich der Begründung eines Lehrer*innen-Dienstverhältnisses, nach dienstrechtlichen Bestimmungen geführte Eignungsfeststellung nachweisen, sofern das Vorliegen der curricular festgelegten Eignungsanforderungen überprüft und in dieser bescheinigt wird.
Sollte eine dieser Ausnahmen zutreffen, so ist es erforderlich, eine entsprechende Bestätigung (z.B. Sondervertrag, Zulassungsbescheid, …) innerhalb der Bewerbungsfrist von 21.03.2022 bis 15.05.2021 in PH-Online hochzuladen. Ist dies innerhalb der Bewerbungsfrist nicht erfolgt, so wird das Eignungsverfahren durchgeführt.
Sollte Unsicherheit darüber bestehen ob eine Ausnahme vom Eignungsverfahren besteht oder ob dieses absolviert werden muss, ist in diesen Ausnahmefällen eine spezifische Anfrage per Mail an die Studien- und Prüfungsabteilung (Mail: studienabteilung@phwien.ac.at) möglich. Eine Beantwortung dieser Anfragen ist nur dann möglich, wenn der, an die Studien- und Prüfungsabteilung übermittelten, E-Mail jene Nachweise beigefügt wurden, deren Kategorisierung zu klären ist.
Häufig gestellte Fragen
Für Bachelorstudien und für die Hochschullehrgänge Freizeitpädagogik sowie Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe ist studienrechtlich die Durchführung eines Eignungsverfahrens vorgesehen. Die näheren Bestimmungen über das Eignungsverfahren werden durch Verordnung des Rektorats bzw. Hochschulkollegiums der PH Wien festgelegt. Im Eignungsverfahren werden allenfalls für das Studium und den angestrebten Beruf erforderliche leistungsbezogene, persönliche, fachliche und pädagogische Kompetenzen sowie die für Studium und Beruf erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache überprüft. Details finden Sie auf der Webseite der PH Wien bei der Beschreibung des jeweiligen Studienangebotes unter „Der Weg zum Studienplatz“.
Vom Eignungsverfahren für Bachelorstudien Lehramt Primarstufe bzw. Lehramt Berufsbildung ausgenommen sind:
- Studienwerber*innen, die gem. § 50 Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 eine befristete Zulassung im Rahmen von Mobilitätsprogrammen anstreben,
- Studienwerber*innen, die Zulassungen (gültiger Zulassungsbescheid anderer Universitäten/Pädagogischer Hochschulen liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung an der PH Wien vor) zu oder Abschlüsse von Lehramtsstudien nachweisen,
- Studienwerber*innen, die ein Fachstudium aber kein Lehramtsstudium abgeschlossen haben und als Lehrer*in an einer Schule der Primar-/Sekundarstufe tätig sind.
- Studienwerber*innen, die das Eignungsverfahren für ein Bachelorstudium Lehramt für die Primarstufe an einer österreichischen Pädagogischen Hochschule für das betreffende Studienjahr erfolgreich durchlaufen haben.
- Studienwerber*innen, die eine, anlässlich der Begründung eines Lehrer*innen-Dienstverhältnisses, nach dienstrechtlichen Bestimmungen geführte Eignungsfeststellung nachweisen, sofern das Vorliegen der curricular festgelegten Eignungsanforderungen überprüft und in dieser bescheinigt wird.
Wechsel von einer anderen Pädagogischen Hochschule an die PH Wien (während eines Studiums)
Ein Wechsel der Pädagogischen Hochschule ist nur während der Zulassungsfrist möglich. Ein Eignungsverfahren ist in diesen Fällen nicht zu absolvieren. Aufgrund der notwendigen Beratungsfristen seitens der Pädagogischen Hochschule Wien (mindestens zwei Wochen), wird dringend angeraten, entsprechende Anträge auf Zulassung bis spätestens 12. August 2022 zu stellen, um das Studium im Wintersemester 2022/2023 gesichert an der Pädagogischen Hochschule fortsetzen zu können.
Für einen Wechsel von einer anderen Pädagogischen Hochschule an die Pädagogische Hochschule Wien gehen Sie bitte (innerhalb der jeweils geltenden Bewerbungs- und Zulassungsfristen) wie folgt vor:
- Melden Sie sich von Ihrem Studium an der jeweiligen Pädagogischen Hochschule ab und stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Abgangsbescheinigung (gem. § 60 Hochschulgesetz 2005).
- Sobald Sie die Abgangsbescheinigung erhalten haben, beantragen Sie innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist der Pädagogischen Hochschule Wien über PH-Online die Zulassung zum jeweiligen Studium.
- Zulassung zum Studium durch die Pädagogische Hochschule Wien innerhalb der gesetzlichen Zulassungsfristen gemäß § 51 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005.
- Nach erfolgter Zulassung können sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen beantragen. Bitte beachten Sie, dass studienrechtlich vor erfolgter Zulassung keine Antragstellung möglich ist und damit auch keine Auskünfte, welche Prüfungsleistungen in welcher Form bzw. in welchem Ausmaß seitens der Pädagogischen Hochschule Wien anerkannt werden, erteilt werden können.
Da sich die Curricula der Pädagogischen Hochschulen unterscheiden, ist eine einfache Fortsetzung eines an einer anderen Pädagogischen Hochschule begonnenen Studiums nicht möglich. Die Anerkennung bereits an anderen Pädagogischen Hochschulen erbrachter Prüfungsleistungen muss nach erfolgreicher Zulassung für jede Lehrveranstaltung einzeln über PH-Online beantragt werden. Es gilt daher zu beachten, dass sich durch einen Wechsel Studienzeitverzögerungen ergeben können. Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen sind erst möglich, nachdem eine Zulassung an der Pädagogischen Hochschule Wien erfolgt ist.
Weitere Fragen?
Kontakt: aufnahmeaps(at)phwien.ac.at
Zulassungsvoraussetzungen
Welche Voraussetzungen zur Zulassung zum Studium brauche ich?
Reifeprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die allgemeine Universitätsreife (§ 52 Abs.1 Z 1 HG 2005 i.d.g.F.). Diese ist bis spätestens 31.10.2022 nachzuweisen.
Positiv absolviertes Eignungsverfahren
Für die Zulassung zum Studium sind alle Teile des Eignungsverfahrens (gem. Verordnung des Rektorates und des Hochschulkollegiums) positiv zu absolvieren (siehe unten).
Sprachliche Voraussetzungen
§ 2 Festlegung der erforderlichen Sprachkenntnisse lt Verordnung des Rektorats
Besondere Bedarfe
Es ist vom Nachweis jener Eignungskriterien Abstand zu nehmen, die bei Erfüllung der wesentlichen Anforderungen für den angestrebten Beruf aufgrund einer Behinderung im Sinne des BGStG nicht erfüllt werden können.
Bei Bedarf werden daher im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens geeignete Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere (Sprach-)Assistenz, vorgesehen. (§ 52e Abs. 3 HG 2005 i.d.g.F.)
Für Studienwerberinnen und Studienwerber mit einer anderen Erstsprache als Deutsch werden bei Bedarf geeignete Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Eignungsprüfung ohne Änderung des Anforderungsniveaus vorgesehen. (§ 52e Abs. 4 HG 2005 i.d.g.F.)
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen unbedingt vor Beginn des Eignungsverfahrens an das Büro für Inklusive Bildung:
Kontakt: Prof. Mag. Rainer GRUBICH, E-Mail: rainer.grubich(at)phwien.ac.at,Tel: +43 1 601 18-3714).
Studienberechtigungsprüfung
Studienberechtigungsprüfung Primarstufe
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Studienberechtigungsprüfung finden Sie im Mitteilungsblatt.
Anerkennung von Prüfungen
Dazu muss das entsprechende Zeugnis zusammen mit dem Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen für die SBP der Koordinatorin vorgelegt werden. Bei positiver Erledigung ergeht ein Bescheid der Studienkommission an den/die Antragsteller/in.
Koordinatorin SBP
Prof. SRn. Elisabeth KRASSNIG, BEd.
Telefon: +43 1 601 18-3909
Raum: 4.2.013
Sprechstunde: Dienstags 10 – 11 Uhr (nach Voranmeldung per E-Mail)
Kontakt: elisabeth.krassnig(at)phwien.ac.at