Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie eine Liste der am Häufigsten gestellten Fragen zu organisatorischen Themen rund um Ihr Studium.

Fragen zur Inskription

Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit (§ 36 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F.).
Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 28./29. Februar des Folgejahres.
Das Sommersemester beginnt am darauffolgenden 1. März und endet am 30. September.

Folgende Tage des Studienjahres gelten, wenn nachfolgend nicht anders geregelt, als lehrveranstaltungsfreie Zeit:

  1. die Samstage
  2. die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage, der Allerseelentag, der Festtag des Landespatrons am 15. November
  3. die Tage vom 23. Dezember bis einschließlich 7. Jänner des Folgejahres (Weihnachtsferien)
  4. die Semesterferien vom 1. Februar bis einschließlich 28./29. Februar
  5. die Karwoche (Osterferien)
  6. die Sommerferien, die am 1. Juli beginnen und bis einschließlich 4. September dauern

Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) wurde vom Dachverband der ÖH für das Studienjahr 2023/2024 auf € 22,70 festgelegt!

Sie erhalten nach Abschluss der Immatrikulation eine E-Mail mit Ihrer verpflichtend zu verwendenden Zahlungsreferenz.
Diese ersehen Sie künftig (ab dem zweiten Semester) in Ihrem persönlichen Account in PH-Online.

Screenshot von PH Online zum Studienbeitragsstatus
Weg zum Studienbeitragsstatus in PH Online

ACHTUNG: Ohne Angabe der von PH-Online generierten Zahlungsreferenz kann keine weitere Bearbeitung durchgeführt werden. Die Zahlungsreferenz ändert sich JEDES Semester!

Bitte beachten Sie, dass nach Einzahlung des vorgeschriebenen Betrages die Einlösung des PIN für neu immatrikulierte Studierende sowie die Weitermeldung erst nach ein paar Tagen funktioniert (der Bankweg und die Datenlieferung an den Datenverbund müssen berücksichtigt werden).

Sind Sie an mehreren Institutionen inskribiert, muss nur ein Mal der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) entrichtet werden.
Ebenso ist ein allfälliger Studienbeitrag nur an jener Institution zu begleichen, an der Sie hauptgemeldet sind.

Sind sie Studierende*r in einem Angleichungsverfahren, wurde ab 01. Oktober 2017 aufgrund der Novellierung des HG 2005 i.d.g.F. festgelegt, dass der Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 (§ 69 (1), HG 2005) sowie der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) im Rahmen Ihres Angleichungsverfahrens zu entrichten sind. Auch diesen Beitrag sehen Sie in Ihrem Studienbeitragsstatus auf PH-Online.

 

Bewerbungs- und Zulassungsfrist (1. Semester) Wintersemester 2023/2024: 06.02.2023 – 05.09.2023
Fortsetzung des Studiums (ab dem 2. Semester) im Wintersemester 2023/2024: 01.06.2023 – 31.10.2023

 



Die Einzahlung des ÖH-Beitrages und eines eventuell anfallenden Studienbeitrages ist nur während der Rückmeldefrist (=Fortsetzung des Studiums) möglich.
Bitte beachten Sie, dass mit BGBl. I Nr. 232/2021 die Nachfrist im Hochschulgesetz abgeschafft wurde.

Für Hochschullehrgänge ab 30 ECTS, facheinschlägige Studien ergänzende Bachelorstudien für das Lehramt Sekundarstufe (Berufsbildung) und für weitere Ausnahmefälle gelten abweichende Fristen. Diese entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung des Rektorates.

Mit 01.07.2019 ist die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung (UHSBV) in Kraft getreten.

Nach §27 UHSBV ist das Formular von allen Studienbewerber/innen anlässlich der erstmaligen Zulassung (Anmeldung bzw. Zulassung) zu einen Studium auszufüllen. Die Regelung gilt sowohl für ordentliche als auch außerordentliche Studien. Ohne den Nachweis der Teilnahme an der Umfrage, ist eine Inskription nicht möglich! Zur einfacheren Bearbeitung wurden für Studierende auch entsprechenden Web-Formulare zum Ausfüllen der Statistikerhebungen zur Verfügung gestellt.

Füllen Sie also bitte zur erstmaligen Inskiption folgendes Formular aus und schicken Sie die am Ende der Umfrage generierte PDF per E-Mail an die Studien- und Prüfungsabteilung: UHStat1 https://www.statistik.at/uhstat/uhstat1/

Ein evtl. doppelt einbezahlter Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) kann von der PH-Wien nicht rückerstattet werden.
In diesem Fall wenden Sie sich per E-Mail direkt an den Dachverband der ÖH bezüglich Rücküberweisung.

Waren Sie noch nie an der PH Wien angemeldet oder inskribiert, so benötigen Sie erst einen PH-Online-Account. PH-Online ist das Informationsmanagementsystem der Pädagogischen Hochschule, mit dem alle administrativen Belange an unserer Hochschule verwaltet werden. Den Leitfaden zur Erstellung eines entsprechenden Accounts sowie für eine Erfassung einer Bewerbung für Hochschullehrgänge, Bachelor- und Masterstudien und das Abschicken der Bewerbung, finden Sie in diesem Dokument.

STEOP-Regelung in a nutshell

Für alle Studienanfänger*innen besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase – kurz STEOP.
Laut Curriculum umfasst die STEOP in Bachelorstudien 10 ECTS-AP. Der positive Abschluss der STEOP-Lehrveranstaltungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren Lehrveranstaltungen.

Vor der vollständigen Absolvierung der STEOP können Nicht-STEOP-Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS-AP vorgezogen werden. In diesen vorziehbaren 20 ECTS-AP werden berücksichtigt:

  • Positive Prüfungsleistungen
  • Genehmigte Anerkennungen
  • Anmeldungen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
  • Anmeldungen zu Vorlesungsprüfungen

Sollten Sie das Kontingent von 20 ECTS-AP bereits ausgeschöpft, jedoch die STEOP noch nicht absolviert haben, können Sie sich zu keinen Prüfungen oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen anmelden und keine Anerkennungen durchführen, bis die 10 ECTS-AP der STEOP positiv absolviert wurden. LV-Anmeldungen zu Vorlesungen sind allerdings weiterhin möglich (nur die LV-Anmeldung, nicht die Prüfungsanmeldung).

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Der Antrag auf Anerkennung muss zusammen mit den Leistungsnachweisen und den Leistungsbeschreibungen gesammelt in einem E-Mail (a.sup@phwien.ac.at) oder persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung eingereicht werden. Das reine Erfassen der Anerkennung in PH-Online ist nicht ausreichend. Der vollständige Antrag muss in der Studienabteilung eingehen.

Einen Leitfaden für die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier.

Die anerkannten Prüfungsleistungen sind NUR auf dem durch das Team der Studien- und Prüfungsabteilung ausgestellten Studienerfolgsnachweis ersichtlich.

ACHTUNG: Alle Studierenden, die mit WiSe 21/22 oder später mit ihrem Studium angefangen haben, können Anerkennungen von Leistungen vor Studienbeginn nur innerhalb der ersten beiden Semestern beantragen.

Laut § 57 Hochschulgesetz: Anerkennung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten

§ 57. (1) Die Anerkennung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten ist unbeschadet von Abs. 2 unzulässig.

(2) Positiv beurteilte wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten, die Studierende in einem Studium verfasst haben, das sie aus rechtlichen Gründen nicht mehr erfolgreich abschließen können, sind auf Antrag der oder des Studierenden von dem für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, wenn sie den im Curriculum des Studiums, für das die Arbeit anerkannt werden soll, festgelegten Anforderungen einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit entsprechen. Die Anerkennung derartiger Arbeiten für mehr als ein Studium ist unzulässig.

PH Card

Nachdem die PH-Cards neu ausgestellt werden, ist dort auch die vom Bundesministerium für Bildung neu zugewiesene Matrikelnummer ersichtlich.

Es werden die Fotos aus PH-Online verwendet. Sie können ein aktuelles Foto an das Team der Studien- und Prüfungsabteilung schicken und um Aktualisierung des Fotos bitten.

Zum Studienstart erhalten Sie kostenlos eine PH-Card. Sobald diese abholbereit vorliegt, werden Sie durch Kolleginnen und Kollegen der Studien- und Prüfungsabteilung über die mögliche Abholung per E-Mail informiert.

Sollten Sie eine neue PH-Card benötigen, schreiben Sie uns eine E-Mail. Gegen die Einzahlung von 15 Euro erhalten Sie eine neue Karte.

Studienerfolgsnachweis

Einen Studienerfolgsnachweis erhalten Sie per E-Mail:

Frau Tina TEUCHMANN (tina.teuchmann@phwien.ac.at) oder an
Frau Zeynep TOSUN (zeynep.tosun@phwien.ac.at)

Fügen Sie Ihrer E-Mail zu Identifikationszwecken eine Kopie eines Ausweises bei.

Stammdatenänderung

Bitte halten Sie Ihre Stammdaten in PH-Online stets aktuell. Diese sind die Basis für die Ausstellung von Zeugnissen aller Art.
Wurde z.B. der akademische Grad bei den Stammdaten in PH-Online nicht eingetragen, scheint dieser auch auf keinem Zeugnis auf.

Änderungen Ihrer Stammdaten schicken Sie bitte per E-Mail an die Studien- und Prüfungsabteilung.

Betreff: Stammdatenänderung. Entsprechende Nachweise als Anhang anfügen.

Beurlaubung vom Studium

Ja, dies nennt sich Beurlaubung.

Beurlaubung bedeutet, dass die Zulassung zum Studium aufrecht bleibt. Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen (siehe § 58 Abs. 2 HG 2005 i.d.g.F.) Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Meldefrist des jeweiligen Semesters beantragt werden.

Eine Beurlaubung wirkt immer für alle Studien die an der PH Wien belegt werden. Während der Beurlaubung ist es nicht möglich, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Prüfungen abzulegen oder Bachelor- oder Masterarbeiten einzureichen. Es können auch keine Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem vorangegangenen Semester abgelegt und eingetragen werden.
Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) ist auch für den Zeitraum der Beurlaubung zu bezahlen. Der Status “Studierende/r” (die Zulassung) bleibt trotz Beurlaubung bestehen.
Wenn Sie nicht inskribieren ohne beurlaubt zu sein, oder den Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) nicht bezahlen, erlischt gemäß § 59 Abs. 2 HG 2005 i.d.g.F. nach Ende der Zulassungsfrist/Rückmeldefrist die Zulassung.

Folgende Gründe für eine Beurlaubung sind gesetzlich vorgesehen (vgl. § 58 Abs. 1 HG, § 45 Satzung der PH Wien):
  • Ableistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
  • Schwangerschaft
  • Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichwertige Betreuungspflichten (z.B. Pflege naher Angehöriger)
  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • Besondere familiäre oder berufliche Ereignisse
  • Andere wichtige Gründe ohne eigenes Verschulden, welche eine Unterbrechung des Studiums rechtfertigen
Aus den genannten Gründen kann eine Beurlaubung für ein oder mehrere Semester gewährt werden.

Können für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen angegebene Abgabetermine auf Grund der Beurlaubung nicht eingehalten werden, besteht kein Anrecht auf einen individuellen Abgabetermin nach Ablauf der Beurlaubung.
Daraus folgt, dass alle Teilleistungen so zu erbringen sind, dass eine Beurteilung auf jeden Fall (4 wöchige Beurteilungsfrist der Lehrenden beachten) noch vor Beginn des beurlaubten Semesters erfolgen kann.

Nach Ansuchen um Beurlaubung an Ihrem zuständigen Institut innerhalb der Zulassungsfrist und Erhalt des Beurlaubungsbescheides nehmen Sie die Einzahlung des Studierendenbeitrages vor. Dieser ist für die Zeit der Beurlaubung weiterhin zu entrichten.

Der unterschriebene und begründete Antrag auf Beurlaubung ist gemäß Verordnung des Rektorates über die Übertragung von Aufgaben (siehe Mitteilungsblatt) an jenem Institut (persönlich oder eingescannt und unterfertigt per E-Mail) einzureichen, an dem das Studium oder der Hochschullehrgang hauptsächlich geführt wird. Das Antragsformular finden Sie hier. (Es ist nur die erste Seite einzureichen!) 
Finden Sie hier eine Übersicht der entsprechenden Institute:

IAS – Institut für Allgemeinbildung in der Sekundarstufe

  • Bachelorstudium Lehramt an Neuen Mittelschulen (auslaufend)

IBB – Institut für Berufsbildung

  • Alle Studien im Bereich der Berufsbildung

IBG – Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis

  • Masterstudium Lehramt für die Primarstufe
  • Masterstudium Lehramt für die Primarstufe – Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation
  • Masterstudium Lehramt für die Primarstufe – Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Kognition
  • Masterstudium Lehramt für die Primarstufe – Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Sozial-emotionale Entwicklung
  • Masterstudium Lehramt für die Primarstufe – Inklusive Pädagogik: Erweiterung auf den angrenzenden Altersbereich

IBS – Institut für übergreifende Bildungsschwerpunkte

  • Bachelorstudium Lehramt an Allgemeinen Sonderschulen (auslaufend)

IEP – Institut für Elementar- und Primarbildung

  • Bachelorstudium Primarbildung
  • Bachelorstudium Lehramt an Volksschulen (auslaufend)
  • Bachelorstudium Elementarbildung: Inklusion und Leadership
  • Hochschullehrgang Elementarpädagogik
  • Hochschullehrgang Inklusive Elementarpädagogik

IWQ – Institut für weiterführende Qualifikationen und Bildungskooperationen

  • Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Primarstufenpädagogik
  • Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Inklusion/Sonderpädagogik
  • Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Science and Health
  • Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Medienbildung und Informatische Grundbildung
  • Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Kreativität
  • Erweiterungsstudium Primarstufe – Fachbereich Sprachliche Bildung
  • Erweiterungsstudium Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation
  • Erweiterungsstudium Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Kognition
  • Erweiterungsstudium Inklusive Pädagogik: Vertiefung im Förderbereich Sozial-emotionale Entwicklung
  • Erweiterungsstudium Inklusive Pädagogik: Erweiterung auf den angrenzenden Altersbereich
  • Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik
  • Hochschullehrgang Erzieherinnen/Erzieher für die Lernhilfe

Studienabschluss

Um den Ablauf zu beschleunigen, bitten wir Sie die folgenden Schritte nach Absolvierung der letzten Prüfung zu erledigen:

  1. Melden Sie sich bei der Bibliothek und bitten Sie um eine Entlastungsbestätigung per E-Mail. Diese leiten Sie uns anschließend weiter an a.sup@phwien.ac.at
  2. Mit 01.07.2019 ist die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung (UHSBV) in Kraft getreten.
    Nach §28 UHSBV ist das Formular von allen Studierenden, die ein Bachelor- und/oder Masterstudium bzw. einen Hochschullehrgang mit Masterabschluss abschließen auszufüllen. Ohne den Nachweis der Teilnahme an der Umfrage, ist die Übergabe der Abschlussdokumente nicht möglich!
    Füllen Sie also bitte zum Abschluss Ihres Studiums folgendes Formular aus und schicken Sie die am Ende der Umfrage generierte PDF per E-Mail an die Studien- und Prüfungsabteilung: UHStat2 https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/

Bitte halten Sie Ihre personenbezogenen Daten (z.B. akad. Grad, Namensänderung) in PH-Online immer aktuell, da diese zur Ausstellung der Abschlussunterlagen verwendet werden. Eine Änderung nach Studienabschluss ist nicht mehr möglich.

Nach erfolgter Endkontrolle, Ausstellung des Zeugnisses sowie aller Abschlussdokumente werden Sie von der Studien- und Prüfungsabteilung über die mögliche Abholung der Unterlagen per E-Mail verständigt.

Aus Datenschutzgründen dürfen diesbezüglich keine telefonischen Auskünfte gegeben werden!

Abbruch des Studiums

Ein Antrag auf Abbruch des Studiums kann formlos per Mail an die Studien- und Prüfungsabteilung gesendet werden. Mailadresse: a.sup@phwien.ac.at

Unbedingt erforderliche Angaben:
•    Nachname/Vorname
•    Matrikelnummer
•    Studium

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Mitteilung betreffend der vorzeitigen Beendigung des Studiums (mit der Abgangsbescheinigung sowie dem Studienerfolgsnachweis) per Post.
Bitte überprüfen Sie daher vorab, ob Ihre derzeit gültige Adresse in ph-online eingetragen ist.

Studierende erhalten bei Bedarf in der Studien- und Prüfungsabteilung ein Studienblatt, auf dem das Abgangsdatum vermerkt ist.

Wollen Studierende ihr Studium an einer anderen Pädagogischen Hochschule oder Universität fortsetzen, brauchen sie eine Abgangsbescheinigung und eine Studienzeitbestätigung der Pädagogischen Hochschule Wien. Diese kann auch zur Vorlage bei bestimmten Behörden (Finanzamt, Sozialversicherung etc.) notwendig sein. Erhältlich ist diese in der Studien- und Prüfungsabteilung.

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